Gästebuch

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Nachfolgende Reisebedingungen werden durch mündliche oder schriftliche Reiseanmeldung als verbindlich anerkannt.
1. Anmeldung:

Die Reiseanmeldung ist für den Reiseteilnehmer nach Eingang der unterschriebenen Reiseanmeldung oder einer Anzahlung bei uns rechtsverbindlich. Der Anmelder garantiert die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Skiclub Weilerbach e.V. zustande. Die Annahme erfolgt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung. Mündliche Vertragsabschlüsse sind daneben möglich.

2. Leistungen:
Grundlage des vertraglichen Leistungsumfanges ist die Ausschreibung im Prospekt sowie der Inhalt der Reisebestätigung. Geringe Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3. Preise:
Die angegebenen Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung des Prospektes und sind erst mit Vertragsabschluß verbindlich. Liegt zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Erhöhung des Reisepreises berechtigt.

4. Zahlung:
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig und zahlbar.
Die Zahlung des vollen Reisepreises muß bis zum 14. Tage vor der Abfahrt bei uns eingegangen sein. Auf dem Überweisungsträger sind Reiseziel  und Termin, sowie der Name des Anmelders anzugeben.

5. Rücktritt / Umbuchungen:
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er ist für den Fall des Rücktritts jedoch verpflichtet, sämtliche dem Reiseveranstalter hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch 25 Euro  Bearbeitungs-/Umbuchungsgebühr.

6. Haftung:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder darauf beruht, daß für den entstandenen Schaden allein ein vom Reiseveranstalter eingesetzter Reiseleistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Abkommen beruhen und auf die sich ein vom Reiseveranstalter eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zugunsten des Reiseveranstalters.
Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Reiseveranstalters beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.000 Euro vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.361 Euro, ist diese Haftung auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt.

7. Mitwirkungspflicht:
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer zur Mitwirkung bei der Behebung und zur sofortigen Anzeige des Schadens beim jeweiligen Reiseleiter verpflichtet. Eventuelle Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Reiseabsage, Kündigung und Rücktritt des Veranstalters:
Wird bei einer Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, eine Busreise in eine Pkw-Reise umzuwandeln oder die Reise ganz oder Teile der Reise kurzfristig, spätestens jedoch 14.Tage vor Reiseantritt abzusagen. Bei Absage der gesamten Reise sind wir verpflichtet, den Reisepreis unverzüglich zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Streiks u. ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

9. Pass- und Devisenbestimmungen:
Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.

10. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten allgemeinen Reisebedingungen. Das gleiche gilt für die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages.
Vertragspartner und Reiseveranstalter
Ski-Club Weilerbach e. V., Zum Geißrech 39, 67685 Weilerbach
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